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AGB

Firmendaten laut E-Commerce Gesetz ::

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung für einen Kurs von Zele-Racing unterstellen Sie sich folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen:
1. Vertragsgegenstand
Die Firma Zele-Racing führt für Sie Motorsportveranstaltungen laut deren Broschüre und Beschreibungen durch.
2. Vertragsabschluß
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Zele-Racing kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Anmeldung zustande.
2.2. Nach Vertragsabschluß können auf Wunsch des Kunden Umbuchungen auf einen Ersatzteilnehmer vorgenommen werden, sofern wir Ihre Mitteilung 14 Tage vor dem vereinbarten Kursbeginn erhalten (Gruppen ausgeschlossen). Weiterhin ist Vorraussetzung, dass der neue Kursteilnehmer die persönlichen Voraussetzungen für den Kurs erfüllt. Geleistete Anzahlungen bleiben für den neuen Kursteilnehmer bestehen. Umbuchungen, die den von Ihnen gebuchten Kurs betreffen, sind nur mit Einverständnis von Zele-Racing möglich.
3. Preise
3.1.Kurspreise: Die Preise für die Arrangements der entsprechenden Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Zahlungen sind in Euro spesenfrei an Fa. Zele-Racing zu tätigen (sofern nicht anders angegeben oder vereinbart). Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
3.2. Preisänderungen: Die Firma Zele-Racing behält sich vor, die bei Vertragsabschluß festgelegten Preise angemessen und unter Berücksichtigung nachstehend beispielhaft aufgezählter Preisfaktoren aus wichtigen, unvorhergesehenen Gründen zu ändern, insbesondere bei nachträglichen Veränderungen der behördlich festgelegten Abgaben oder Gebühren, Steuern, Preise für Rennstreckenmiete oder Wechselkurse, sofern in jedem Einzelfall zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Kurses mehr als vier Monate liegen. Übersteigen die Preiserhöhungen 5% des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeldes von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss innerhalb 10 Tagen nach Bekanntmachung schriftlich erklärt werden.
4. Haftung
4.1 Soweit Zele-Racing als solche gekennzeichnete Vermittlungsleistungen erbringt, handelt sie grundsätzlich im Auftrage des jeweiligen Veranstalters, auch wenn die Rechnungsstellung im eigenen Namen erfolgen sollte. Zele-Racing haftet in diesem Fall nicht für sorgfältige und mangelfreie Erbringung der vermittelten Leistung des Veranstalters.
4.2. Für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden, sofern es nicht Körperschäden sind, haftet Zele-Racing gegenüber dem Kunden beschränkt auf den dreifachen Preis des Arrangements der entsprechenden Veranstaltung, soweit ein Schaden des Kunden durch Zele-Racing weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit Zele-Racing für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Zele-Racing gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
4.3. Alle Fahrzeuge sind versichert. Die Versicherung beinhaltet das komplette Fahrzeug für Kursprogramme Formel Opel Lotus sowie Formel 3000. Der Selbstbehalt beträgt für Formel Opel Lotus EURO 2.000.- und für Formel 3000 Euro 4.000.-. Schäden am Motor und Getriebe die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder grobes Fehlverhalten (z.B. Überdrehen des Motors, Verschalten usw.) des Fahrers verursacht werden sind nicht versichert.
4.4. Entstehen Schäden während einer Veranstaltung von Zele-Racing an einem Rennwagen (Personen ausgeschlossen) durch einen Fahrfehler eines Schülers, haftet Zele-Racing für den materiellen Schaden gemäss der Versicherung aus dem Punkt 4.3..
4.5. Sonstige Versicherungen: Zele-Racing empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Rücktritt des Kunden vor Kursbeginn
5.1. Nach Vertragsabschluß muss die gebuchte Veranstaltung besucht werden.
5.2. Ersatzperson: Siehe 2.2.
5.3. Rücktritt: Bei Rücktritt des Kunden nach schriftlicher Anmeldung und ohne eine Ersatzperson zu stellen, wird Ihnen die gebuchte Veranstaltung wie folgt verrechnet (allfällige von uns nachzuweisende Forderungen für Stornierungen für Hotelbuchungen, Flüge, Mietwagen oder sonstige Arrangements werden Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt):
Stornofrist:unsere Berechnung: bis 14 Tage vor Kurstermin 50 % des Kurspreises bis 3 Tage vor Kurstermin 75 % des gesamten Kurspreises 13 bis 0 Tage vor Kurstermin 100 % des Kurspreises.

6. Sie nehmen am Kurs teil, können ihn aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen die Fa. Zele-Racing den Preis für das von Ihnen gebuchte Arrangement nicht zurückerstatten.

7. Zele Racing kann den Kurs nicht wie vereinbart durchführen
7.1. Unterbeteiligung: Beteiligen sich an einer Zele-Racing Veranstaltung zu wenig Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung für Zele Racing wirtschaftlich unzumutbar machen, behält sich Zele-Racing vor, den Kurs zu verschieben, ihn mit einer anderen Gruppe zusammenzulegen oder ihn zu stornieren. Die betroffenen Teilnehmer würden in einem solchen Fall vor Kurstermin benachrichtigt. Soweit ein Termin verschoben wird und ein Teilnehmer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, kann er gegenüber Zele-Racing innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung der Verschiebung den Rücktritt von der Veranstaltung erklären. In diesem Fall, und bei Totalausfall, erstattet Zele-Racing die bisher geleisteten Zahlungen zurück.
7.2. Falls eine Zele-Racing – Veranstaltung durch höhere Gewalt oder durch sonstige nicht von Zele-Racing zu vertretende Umstände vor Ort nicht begonnen werden kann, so werden dem Teilnehmer Ausweichdaten für eine reguläre Fortsetzung des Kurses angeboten. Können sich die Partner nicht einigen, so werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Wird eine Zele-Racing Veranstaltung nicht zu Ende geführt, und können sich die Partner für eine Fortsetzung nicht einigen, wird für den ausstehenden Kursteil ein angemessener Betrag gutgeschrieben
8. Wetter
Die Opel Lotus Kurse finden unabhängig vom Wetter statt. Formel 3000 Kurse werden aus Sicherheitsgründen nur bei trockenem Wetter durchgeführt. Nur im Extremfall trägt Zele-Racing die Entscheidung über die Art der Durchführung und über die eventuelle anteilige Rückerstattung an die Kunden.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Klagenfurt und zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Klagenfurt vereinbart.
10. Ich bestätige mit meiner Unterschrift alle Punkte der AGB gelesen und verstanden zu haben. Weiters verzichte ich auf Anfechtung dieser verbindlichen Anmeldung wegen Zwang oder Irrtum.

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